Teilnahmebedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Griesson – de Beukelaer Altstadtlauf 2008
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Die Läufe des Griesson – de Beukelaer Altstadtlaufes werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) und den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) veranstaltet.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer und Läuferinnen der in den speziellen festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
· Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular - Flyer oder Online.
· Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken und damit Bestätigung der Teilnahmebedingungen.
· Vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbetrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann schriftlich (Formular Flyer „Griesson – de Beukelaer Altstadtlauf“, per E-Mail, Fax) oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen.
(2) Zahlungen können per einmaliger Einzugsermächtigung erfolgen.
(3) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angaben von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrages und der Leihgebühr.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angaben von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter und hat bereits die 25,00 EUR bzw. 10,00 EUR Pfand für den Champion-Chip bzw. Black-Junior Chip entrichtet, so wird das gezahlte Pfand erstattet. In diesem Falle hat der Teilnehmer unaufgefordert seine Bankdaten dem Veranstalter bis spätestens zum 15. Oktober 2007 schriftlich mitzuteilen.
(5) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrages und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
(6) Die Teilnahme ist ein höchst-persönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
§ 4 Zeitmessung durch „Champion Chip“
Bei allen Läufen erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels „Champion-Chip“ bzw. „Black-Junior-Chip“ der Firma Mika timing GmbH, Bergisch Gladbach. Die Teilnahme an diesen Läufen ohne auf den Teilnehmer registrierten „Champion-Chip“ bzw. „Black-Junior-Chip“ ist grundsätzlich unzulässig.
§ 5 Datenerhebung und –verwertung
(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u.a. im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Läufen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.
(2) Alle Daten der Läufer u.a. zur automatischen Abbuchung der Gebühren werden via Internet verschlüsselt übertragen.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers.
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